Das Steuersystem in Südafrika - Steuersätze in Südafrika - Infos

Südafrika Steuersystem

 

Die Besteuerung liegt in dem Verantwortungsbereich des südafrikanischen Finanzamtes (SARS). Die Steuerfähigkeit wird anhand des Daueraufenthaltsortes (Wohnsitz) bestimmt. Das Steuerjahr beginnt am 01. März und endet am 28. Februar des folgenden Jahres. “Steuerpflichtig sind alle in Südafrika “ansässigen” Personen. Die Person gilt in dem Staat als ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt Sie in mehreren Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt des Lebensinteresses).” Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen


     Die Einkommensteuer für natürliche Personen 

Einkommen  Steuersatz

R0 – R32 222

(steuerfrei)

R32 222 – R38 000

18% des Betrages

R38 000 – R55 000

R6840 + 26% des Betrages welcher R38 000 überschreitet

R55 000 – R80 000

R11 260 + 32% des Betrages welcher R55 000 überschreitet

R80 000 – R100 000

R19 260 + 37% des Betrages welcher R80 000 überschreitet

R100 000 – R215 000

R26 660 + 40% des Betrages welcher R100 000 überschreitet

> R215 000

R72 660 + 42% des Betrages welcher R215 000 überschreitet

 

     Die Einkommensteuer

     für andere Steuersubjekte
Person Steuersatz

Juristische Person

30%

Treuhandgesellschaft

40%

Schenkungssteuer

20%

Erbschaftssteuer

20%

Lebensversicherung 

  • Natürliche Person als  Versicherungsnehmer
  • Steuerbefreite Fonds
  • Juristische Person als Versicherungsnehmer
  • Pensionsfonds  

 

30%

0%

30%

18%  

            

Jährliche Steuerbefreiungen für Einzelpersonen (Investitionseinkommen):

  • R11 000 der inländischen Zinseinkünfte für Personen unter 65 Jahren
  • R16 000 der inländischen Zinseinkünfte für Personen über 65 Jahren
  • Der Freibetrag für ausländische Zinseinkünfte und Dividenden beträgt      R1 000. Höhere Einkünfte müssen als Kapitalertrag versteuert werden

Steuerabzugsfähige Beträge (natürliche Personen):

 

  • Leistungen zur Rentenvorsorge
  • Leistungen zur medizinsichen Vorsorge
  • Medizinische Versorgung

Steuerabzugsfähige Beträge (juristische Personen):

 

  • Alle betriebsbedingten Ausgaben (bspw. Löhne, Material, Miete etc.)      
  • Alle Leistungen zu Vorsorge und Absicherung der Arbeitnehmer (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung)

Hinweis! – Alle Arbeitnehmer müssen eine Abgabe in Höhe von 1% der Einkünfte in eine Arbeitslosenversicherung einzahlen (SARS).

 

Steuerbare Einkünfte (vom Arbeitgeber bereitgestellt):

 

  • Geschäftswagen
  • Reisekostenerstattung
  • Der Arbeitgeber kann alle zusätzlichen geldwerten Vorteile für seine Arbeitnehmer als Betriebsausgabe absetzen.


       
Kapitalertragssteuer

 

Bei der Veräusserung inländischer und ausländischer Kapitalanlagen beträgt der Freibetrag für private Anleger R10 000. Der Steuersatz nach Abzug des Freibetrages beträgt 25%.
       
Die Steuersätze  

 Steuerpflichtiger  Steuersätze Steuerzahler  max.effektiv Versicherungsges.(Leben) max. effektiv
 Natürliche Person  25%  0 – 40%  7.5%
 Juristische Person  50%  15%  15%
 Fonds  50%  20%  20%  

 

Steuersätze: Anteil des Einkommens, welches steuerpflichtig ist.

Steuerzahler max. effektiv: Prozentualer Anteil des Kapitalertrages,welcher zahlbar wäre, wenn 100% des Kapitalertrages besteuert werden würde.

Versicherungsgesellschaft (Leben) max. effektiv: Prozentualer Anteil des Kapitalertrages, welcher zahlbar wäre, wenn 100% des Kapitalertrages besteuertwerden würde. Erkennbar ist der deutliche Vorteil bei einer Investition übereine Versicherungsgesellschaft.

Siehe: Rentenfonds unterliegen derzeit nicht der Kapitalertragssteuer.        


Devisenkontrolle

 

Einfuhr ausländischer Devisen – Während es keine Beschränkung für die Einfuhr von Devisen nach Südafrika gibt, gelten dennoch die internationalen Vorschriften, nach welchen die Herkunft der finanziellen Mittel belegt werden muss (Kontoauszüge, Transferauszug etc.) bzw. Belege über den Verkauf von Vermögensgegenständen (Unternehmensveräusserung, Immobilienverkauf etc.) vorgelegt werden müssen.
 
Besteuerung von ausländischem Vermögen – Als Steuerpflichtiger in Südafrika wird bei natürlichen Personen das Welteinkommen im Inland voll versteuert. Wird die Angabe aller Vermögensgegenstände versäumt, werden Strafgebühren veranschlagt. Die südafrikanische Regierung hat ihre Absicht erklärt, Informationen über Steuerpflichtige mit anderen Staaten auszutauschen und Straftäter rechtlich zu verfolgen.

 

Juristische Personen – Diese sind dazu verpflichtet sämtliche ausländischen Einkommen in das Ursprungsland zu senden – ausser ein Beweis für die Absicht einer Reinvestition wurde erbracht.

 

Was wird sich in Zukunft ändern?

 

So wie wahrscheinlich in den meisten Ländern der Welt gibt es auch in Südafrika einige Gerüchte und Meinungen über mögliche Änderungen im kommenden Steuerjahr. Mögliche Änderungen betreffen folgende Bereiche:

 

  • Devisenkontrollen werden möglicherweise erleichtert oder sogar gänzlich abgeschafft.
  • Da die Belastung des Staates im Bereich der Rentenversorgung immens ist, wird erwartet, dass weitere Steuererleichterungen für die private Vorsorge erlassen werden.    

 

Informationen über das Visum in Südafrika und Einreise

 

 

Kapstadt Bilder Wetter Südafrika Fotos Immobilien Klima Kapstadt der Guten Hoffnung Webcam Pretoria Karte Landkarte Reisen Unterkunft Photos Pretoria Wohnmobile Hotels Tours

 Kapstadt Wetter

 Südafrika Wetter

 Südafrika Bilder

 Kapstadt Immobilien

 Kapstadt Klima

 Kap der Guten Hoffnung

 Kapstadt Webcam

 Pretoria

 Südafrika Karte

 Südafrika Klima

 Südafrika Landkarte

 Südafrika WM 2010

 Südafrika Rundreise

 Namibia

 Afrika

 Kapstadt Mietwagen

 Südafrika Mietwagen

 Kapstadt

 Südafrika Reisen

 Kapstadt Unterkünfte

 Kapstadt Unterkunft

Südafrika Rundreise Namibia Afrika Safaris Kapstadt Mietwagen Reisen Unterkünfte Gästehäuser Hotels Immobilien Touren Ferienhäuser Rundreisen Fernreisen Afrika Reise Wohnmobile

    

Online Formular für Anfragen, Reservierungen, Buchungen usw...

Bei Anfragen, bitte gewünschten Reisezeitraum und Anzahl der Personen angeben!

Name:
Straße: Ihre Fragen, Bemerkungen,Hinweise...
Ort:
E-Mail:
Telefon:
Objekt:



INFO Telefon: +27-21-5527707 / Fax: +27-21-5527717
(Mo bis Fr von 09:00-17:00)

South African Immigration and Tax - Südafrika Steuergesetze


Steuersystem in Südafrika
Steuersystem in Südafrika

Steuersätze in Südafrika
Südafrika Steuersätze

Südafrika Geschäfte und Steuern
Steuern in Südafrika

Südafrika Einkommensteuer
Südafrika Einkommensteuer